Atemschutztauglichkeit
Die Durchführungsanweisung besagt, dass die körperliche Eignung der Atemschutztragenden nach dem ehemaligen DGUV-Grundsatz G26.3 „Atemschutzgeräte“ festzustellen und zu überwachen ist.
Inhalt dieser Untersuchung ist die Erhebung des Gesundheitszustandes und der Krankheitsvorgeschichte .
Dabei werden folgende Bereiche genauer untersucht:
- Nervensystem, Psyche
- Augen, Nase und Ohren
- Lungenfunktion
- Herz-Kreislauf-System (Belastungs-EKG)
- Stoffwechsel und Zuckerkrankheit
- Nieren und Harnwege
- Haut und Gelenke
Die Untersuchungsintervalle richten sich nach dem Alter des Atemschutztragenden.
Bis zum 50. Lebensjahr ist die Untersuchung alle 3 Jahre durchzuführen. Ab dem 51. Lebensjahr erfolgt die Untersuchung jährlich.
Zur Terminvereinbarung rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine Mail an msb@msb-betriebsarzt.de.
Unsere Gruppentermine, speziell für die Feuerwehren, finden am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag statt. Diese finden Sie in unserem Buchungsportal.
Hier finden Sie die Termine, die online für Sie zur Verfügung stehen:
Das Terminangebot wird in regelmäßigen Abständen ergänzt.