Atemschutztauglichkeit

An die Atemschutztragenden der Feuerwehr werden nach §14 UVV und GUV-V C53 Feuerwehrdienstverordnung besondere Anforderungen gestellt.

Die Durchführungsanweisung besagt, dass die körperliche Eignung der Atemschutztragenden nach dem ehemaligen DGUV-Grundsatz G26.3 „Atemschutzgeräte“ festzustellen und zu überwachen ist.

Inhalt dieser Untersuchung ist die Erhebung des Gesundheitszustandes und der Krankheitsvorgeschichte .

Dabei werden folgende Bereiche genauer untersucht:

  • Nervensystem, Psyche
  • Augen, Nase und Ohren
  • Lungenfunktion
  • Herz-Kreislauf-System (Belastungs-EKG)
  • Stoffwechsel und Zuckerkrankheit
  • Nieren und Harnwege
  • Haut und Gelenke

Die Untersuchungsintervalle richten sich nach dem Alter des Atemschutztragenden.

Bis zum 50. Lebensjahr ist die Untersuchung alle 3 Jahre durchzuführen. Ab dem 51. Lebensjahr erfolgt die Untersuchung jährlich.

Zur Terminvereinbarung rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine Mail an msb@msb-betriebsarzt.de.

Unsere Gruppentermine, speziell für die Feuerwehren, finden am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag statt. Diese finden Sie in unserem Buchungsportal.

Hier finden Sie die Termine, die online für Sie zur Verfügung stehen:

Das Terminangebot wird in regelmäßigen Abständen ergänzt.

Gern vereinbaren wir aber auch Einzeltermine, die Sie nicht über unser Online-Buchungsportal reservieren können!

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