Atemschutztauglichkeit

An die Atemschutzträger/innen der Feuerwehr werden nach §14 UVV und GUV-V C53 Feuerwehrdienstverordnung besondere Anforderungen gestellt.

Die Durchführungsanweisung besagt, dass die körperliche Eignung der Atemschutzträger/innen nach dem ehemals DGUV Grundsatz G26.3 „Atemschutzgeräte“ festzustellen und zu überwachen sind.

Inhalt dieser Untersuchung ist die Erhebung des Gesundheitszustandes und der Krankheitsvorgeschichte .

Dabei werden folgende Bereiche genauer untersucht:

  • Nervensystem, Psyche
  • Augen, Nase und Ohren
  • Lungenfunktion
  • Herz-Kreislauf-System (Belastungs-EKG)
  • Stoffwechsel und Zuckerkrankheit
  • Nieren und Harnwege
  • Haut und Gelenke

 

Die Untersuchungsintervalle richten sich nach dem Alter des/r Atemschutzträger/in.

Bis zum 50. Lebensjahr ist die Untersuchung alle 3 Jahre durchzuführen, ab dem 51. Lebensjahr erfolgt sie jährlich.

Wir bieten hier, speziell für die Feuerwehren, auch Gruppentermine am Samstagvormittag.

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Die Termine werden in regelmäßigen Abständen ergänzt und erweitert.

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