Atemschutztauglichkeit
An die Atemschutzträger/innen der Feuerwehr werden nach §14 UVV und GUV-V C53 Feuerwehrdienstverordnung besondere Anforderungen gestellt.
Die Durchführungsanweisung besagt, dass die körperliche Eignung der Atemschutzträger/innen nach dem ehemals DGUV Grundsatz G26.3 „Atemschutzgeräte“ festzustellen und zu überwachen sind.
Inhalt dieser Untersuchung ist die Erhebung des Gesundheitszustandes und der Krankheitsvorgeschichte .
Dabei werden folgende Bereiche genauer untersucht:
- Nervensystem, Psyche
- Augen, Nase und Ohren
- Lungenfunktion
- Herz-Kreislauf-System (Belastungs-EKG)
- Stoffwechsel und Zuckerkrankheit
- Nieren und Harnwege
- Haut und Gelenke
Die Untersuchungsintervalle richten sich nach dem Alter des/r Atemschutzträger/in.
Bis zum 50. Lebensjahr ist die Untersuchung alle 3 Jahre durchzuführen, ab dem 51. Lebensjahr erfolgt sie jährlich.
Wir bieten hier, speziell für die Feuerwehren, auch Gruppentermine am Samstagvormittag.
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Die Termine werden in regelmäßigen Abständen ergänzt und erweitert.