Arbeits- und Betriebsmedizin
Betreuung Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeiter
Hierzu zählen unter anderem auch die Benennung eines Betriebsarztes sowie ggf. die Durchführung entsprechender Vorsorgeuntersuchungen. Des Weiteren werden bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern eine sogenannte Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung durch den Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft gefordert. Der Betriebs-spezifische Teil richtet sich nach der erfolgten Gefährdungsbeurteilung.
Zu den Aufgaben eines Betriebsarztes gehören u.a.:
- Beratung der Unternehmen in medizinischen Sicherheitsfragen, Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, Organisation der Ersten Hilfe etc.
- Betriebsbegehungen
- Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM)
- Gesundheitsmanagement (BGM)
- Vorsorgeuntersuchungen vormals G-Grundsätze
Wir betreuen Unternehmen in der Region nach den Regeln der DGUV Vorschrift 2 und ASiG.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an uns.
Betreuung von Kleinbetrieben
Wir möchten Kleinbetrieben mit einer kostengünstigen Pauschale unterstützen, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen damit Sie ihren Mitarbeitern die notwendige Betriebsmedizinische Betreuung mit bedarfsorientierten Vorsorgeangeboten anbieten können.
Die Grundbetreuungen die in der Pauschale inbegriffen ist, beinhaltet die Unterstützung bei der Erstellung beziehungsweise der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, erforderliche Betriebsbegehungen und Beratung bei aufkommenden Fragen im Bereich der arbeitsmedizinischen Versorgung.
Zusätzlich werden die empfohlenen, betriebsspezifische Vorsorgeuntersuchung von uns durchgeführt. Diese werden anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt.
Als Arbeitgeber ist es verpflichtend den Mitarbeitern regelmäßig notwendige Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Hautschutz bei Feuchtarbeiten, Lärmvorsorge, etc.) anzubieten.
Die Vorsorgeuntersuchungen werden separat abgerechnet.
Bei Vertragsabschluss wird Ihnen eine Preistabelle für die jeweiligen Untersuchungen ausgehändigt.
Für die Arbeitsmedizin unterwegs
Wir kommen nicht nur zu Begehungen der Betriebsstätte und Arbeitsschutzausschuss-Sitzung sogenannte ASA zu Ihnen, sondern führen auch gerne die Untersuchungen Ihrer Mitarbeiter direkt bei Ihnen vor Ort durch .
Dazu gehören die
- Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung (ehemals G37), jetzt AMR 14.1
- Hörtest (ehemals G20)