Arbeits- und Betriebsmedizin

Jedes Unternehmen ist nach der deutschen gesetzlichen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaften verpflichtet, die Gefährdung der Mitarbeiter in seinem Unternehmen zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Betreuung Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeiter

Hierzu zählen unter anderem auch die Benennung eines Betriebsarztes sowie ggf. die Durchführung entsprechender Vorsorgeuntersuchungen. Des Weiteren werden bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern eine sogenannte Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung durch den Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft gefordert. Der Betriebs-spezifische Teil richtet sich nach der erfolgten Gefährdungsbeurteilung.

Zu den Aufgaben eines Betriebsarztes gehören u.a.:

  • Beratung der Unternehmen in medizinischen Sicherheitsfragen, Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, Organisation der Ersten Hilfe etc.
  • Betriebsbegehungen  
  • Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM)  
  • Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Vorsorgeuntersuchungen vormals G-Grundsätze  

Wir betreuen Unternehmen in der Region nach den Regeln der DGUV Vorschrift 2 und ASiG.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an uns.

Betreuung von Kleinbetrieben

Betreuung von Kleinbetrieben mit 1-10 Mitarbeiter Gemäß ASiG (Arbeitssichterheitsgesetz §2 ) müssen alle Firmen Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und zum Arbeitsschutz für ihre Mitarbeiter einen Betriebsarzt bestellen.

Wir möchten Kleinbetrieben mit einer kostengünstigen Pauschale unterstützen, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen damit Sie ihren Mitarbeitern die notwendige Betriebsmedizinische Betreuung mit bedarfsorientierten Vorsorgeangeboten anbieten können.

Die Grundbetreuungen die in der Pauschale inbegriffen ist, beinhaltet die Unterstützung bei der Erstellung beziehungsweise der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, erforderliche Betriebsbegehungen und Beratung bei aufkommenden Fragen im Bereich der arbeitsmedizinischen Versorgung.

Zusätzlich werden die empfohlenen, betriebsspezifische Vorsorgeuntersuchung von uns durchgeführt. Diese werden anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt.

Als Arbeitgeber ist es verpflichtend den Mitarbeitern regelmäßig notwendige Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Hautschutz bei Feuchtarbeiten, Lärmvorsorge, etc.) anzubieten.

Die Vorsorgeuntersuchungen werden separat abgerechnet.

Bei Vertragsabschluss wird Ihnen eine Preistabelle für die jeweiligen Untersuchungen ausgehändigt.

Für die Arbeitsmedizin unterwegs

Wir kommen nicht nur zu Begehungen der Betriebsstätte  und  Arbeitsschutzausschuss-Sitzung sogenannte ASA zu Ihnen, sondern führen  auch gerne die Untersuchungen Ihrer Mitarbeiter direkt bei Ihnen vor Ort durch .

Dazu gehören die

  • Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung  (ehemals G37), jetzt AMR 14.1 
  • Hörtest (ehemals G20) 
Bei Interesse können Sie gerne telefonisch oder per Mail mit uns Kontakt aufnehmen.

Kontaktieren Sie uns

MSB GmbH für Arbeits- und Verkehrsmedizin

Abstinenznachweis und MPU Vorbereitung